Institut für Mathematik
Lehrstuhl für Didaktik der Mathematik

   

Aus dem Briefwechsel von Friedrich Prym
Briefwechsel mit  Rudolf Sturm
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Quelle
Transkript

Briefentwurf in Kurzschrift von Friedrich Prym an Rudolf Sturm: 21. März 1891


Transkription: Hans Gebhardt

Würzburg, 21. März 1891

Hochgeehrter Herr Kollege!

Ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres freundlichen Briefes vom 19. crts.[dieses Monats] und werde nicht verfehlen, den Mitgliedern der naturwissenschaftlich-math. Sektion Ihren Dank zu übermit­teln. In Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen heute das Folgende mitteilen:

ad 1. Über die Rechtsverhältnisse der bayerischen Beamtenpensionierung und damit zusam­menhängenden Fragen finden Sie das Nähere in dem hier beiliegenden Buche, welches mir mein Kollege Herr Hofrat Schnetz freundlichst zur Verfügung gestellt hat. Sie werden daraus ersehen, daß die Höhe des Ruhegehalts bei einer Pensionierung von der Dienstzeit abhängig ist, und ich würde bei einer Berufung an Ihrer Stelle verlangen, daß ihnen die bisherige Dienstzeit gerechnet wird. Dieser Fall ist hier, wenn auch nicht oft, so doch zuweilen vorgekommen. Was das [1 Wort nicht lesbar] Provis. betrifft, so äußert sich darüber Max Seydel in seinem Bayerischen Staatsrecht, München, Theodor Riedel, 1887, 3. Band, 2. Teilung, pag. 344 wie folgt: Der Satz, daß die 1. Anstellung im Staatsdienste 3 Jahre lang provisorisch sei, ist ein verfügender, kein zwingender Rechtssatz. Seine Geltung kann durch den Staatsdienstvertrag bzw. durch Anstellungsentschließung ausgeschlossen werden. Die gleiche Ansicht vertritt Pözel, Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechtes, § 181, Anm. 4. Wir alle hier haben das 3jährige Provisorium durchgemacht und nichts Bedenkliches darin gefunden. Ich glaube auch nicht, daß die Frage von der Anrechnung der nichtbayerischen Dienstzeit davon abhängig ist; aber versuchen können Sie es immer, ohne Provisorium angestellt zu werden.

ad 2. Wer hier angestellt wird, erhält nach 5 Jahren eine Alterszulage von 360 M und dann nach je weiteren 5 Jahren immer 180 M. Diese Alterszulage wird seit einigen Jahren zum pragmatischen Gehalt mitgerechnet, und im Falle des Todes bekommt die Witwe jährlich 1/5 des Gehalts, jedes Kind 1/25tel des Gehalts des verstorbenen Vaters bis zur Verehelichung oder bis zum 21. Lebensjahr, eine Doppelwaise dagegen bekommt 2/15 des Gehalts des verstorbenen Vaters.

ad 3. An den Prom.-Gebühren sind beide Sektionen gleichmäßig beteiligt. Dieselben betragen für mich durchschnittlich 100 - 200 M.

ad 4. An Coll.-Geldern habe ich durchschnittlich pro Jahr 100 - 200 M. eingenommen.

ad 5. Für die Seminarbibliothek habe ich bis jetzt keine Zeitschriften angeschafft, da ich diejenigen, deren ich bedarf, mir selbst halte. In der Universitätsbibliothek sind von speziellen Zeitschriften nicht viele vorhanden.

ad 6. Das Anfangsgehalt eines ordentlichen Professors beträgt hier M 4200, und soviel steht auch von der Universität aus für die Bezahlung der Professur zur Verfügung; das Ministerium kann aber aus eigenen Fonds dem neu zu Berufenden ein höheres Anfangsgehalt geben. Wird jemand mit 4200 M. berufen, so hat er hier Anspruch auf M. 400 Trennungsentschädigung. Wird er mit einem höheren Gehalt berufen, so fällt diese Trennungszulage fort. - Eine Prüfungskommission haben wir hier nicht. Alle Examina liegen in München. Die Studierenden der Mathematik können auch ihre Studien vollständig am Polyt. absolvieren, und so kommt es, daß die meisten Math.-Studierenden in München konzentriert sind und Erlangen sowohl wie Würzburg ganz im Hintergrund stehen.

Wenn wir nicht zuweilen Profession hätten, würde man oft in den Math.-Vorlesungen nur 2 oder 3 wirkliche Mathematiker haben. Ich halte es nicht für unmöglich, daß Sie, wenn das Ministerium Sie anfragt, es Ihnen M. 5000 bieten wird, nachdem wir angegeben, daß Sie M. 4900 Gehalt und M. 660 Trennungsentschädigung beziehen. Über M. 6000 wird aber das Ministerium wohl unter keinen Umständen hinübergehen.

Damit glaube ich, Ihnen Ihre verschiedenen Fragen hinreichend beantwortet zu haben und bin zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit und verbleibe mit freundlichem Gruß

Ihr ganz ergebener

F. Prym


[Fakultät] [Institut für Mathematik

Verantwortlich:  Prof. Dr. Hans-Joachim Vollrath, Universität Würzburg
 e-mail: vollrath@mathematik.uni-wuerzburg.de