Hermann Conring (1606-1681)

Der von Herzog August 1661 erwähnte Dr. Hermann Conring war Professor für Politik an der evangelischen Universität Helmstedt. Es war dort immerhin schon seine vierte Professur: 1632 hatte er dort seine ersten Professuren für Naturphilosophie und Rhetorik erhalten, 1637 kam die Professur für Medizin dazu, 1650 schließlich die Professor für Politik.

Dieser vielseitige Professor hatte in Helmstedt, aber später auch in Leiden studiert und war dort 1630 mit einer philosophischen Arbeit promoviert worden. Nach seinem Studium war er zunächst Hauslehrer beim Kanzler des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel. Er gilt als Begründer der deutschen Rechtsgeschichte.

Erich Döring, Hermann Conring, NDB 3 (1957), S. 342-343